Gleichzeitig zwei Vollzeitstellen ausüben? Dies ist wohl nur in der Politik erlaubt. Noch sind sogenannte Doppelmandate im Landtag NRW möglich, die AfD-Fraktion will dies aber ändern.

Der AfD-Abgeordnete Herbert Strotebeck aus dem Kreis Mettmann begründete am 11. Oktober 2018 im Plenarsaal, warum zukünftig Mehrfachmandate im Landtag NRW gesetzlich ausgeschlossen werden sollen: „Doppelmandate schaden dem Ansehen des Parlamentarismus und verursachen nicht gerechtfertigte Kosten für den Steuerzahler. Jedes Doppelmandat, auch wenn es nur wenige Wochen oder Monate ausgeübt wird, wirft ein schlechtes Bild auf das Parlament und kann von keinem Politiker angemessen ausgeübt werden.“ Strotebeck machte dem Landtag einen konkreten Vorschlag, wie zukünftig Doppelmandate verhindert werden können: „Nordrhein-Westfalen müsste dem guten Beispiel anderer Landesparlamente folgen und im gesetzlich Doppelmandate im Landtag, EU-Parlament und Bundestag ausschließen.“ Bislang werden Bezüge aus Doppelmandaten in NRW nur verrechnet, nicht verrechnet werden allerdings Mitarbeiterpauschalen und andere Pauschalen in den jeweiligen Parlamenten. Der AfD-Antrag wurde zur Beratung federführend an den Hauptausschuss, an den Rechtsausschuss sowie an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Die abschließende Abstimmung wird wahrscheinlich Anfang 2019 im Hauptausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen.