Auch der zweite Anlauf der AfD im Rat der Stadt Mettmann zur Änderung der Satzung für die Erhebung von Straßenanliegerbeiträgen war nicht erfolgreich.

 

Ziel war es die allgemein als ungerecht empfundenen Beiträge bei Straßensanierungen soweit wie möglich zu reduzieren, z.B. bei Fahrbahnen von Haupterschließungsstraßen den Spielraum zur Reduzierung auszunutzen. Derzeit beträgt der gesetzeskonforme Spielraum 30 bis 60 Prozent der Kosten, die von den Anliegern zu tragen sind. Statt zunächst per Satzungsänderung die überholten und ungerechten Anliegerbeiträge zu minimieren, fordern der Bürgermeister und die im Rat vertretenen Altparteien, dass die Landesregierung die Anliegergebühren durch Änderung des Kommunalen Abgabegesetzes- KAG- gänzlich abschafft, wie in

einigen anderen Bundeländern auch. Der Abschaffung stehen derzeit aber Hindernisse entgegen, also sollte, wer den Anliegern wirklich helfen will, von den eigenen Möglichkeiten Gebrauch machen nach dem Motto, wer auf andere mit dem Finger zeigt sollte bedenken, dass drei Finger dabei auf einen selbst zeigen.

 

Der im Planungsausschuss in Mettmann beschlossene Antrag die Sanierung von Straßen zurück zu stellen, bis das Land die Anliegergebühren abschafft, kann nach Meinung der AfD im Rat nicht die Lösung sein, weil ein nicht vertretbarer Sanierungsstau eintritt mit Folgeschäden.

 

Hans-Werner Leonhardt (für die AfD im Rat der Stadt Mettmann)