Der Rat der Stadt Mettmann hat in seiner Sitzung am 5. April 2022 überraschend die von der Bürgermeisterin vorgeschlagene erneute Erhöhung der Grundsteuer B abgelehnt. 26 Ratsmitglieder stimmten für die Erhöhung, 27 dagegen, darunter die drei AfD Ratsmitglieder. Wir können also mit Fug und Recht behaupten, dass unsere Stimmen letztlich dem Bürger nach der unsäglichen, letztjährigen Erhöhung von 480 auf 675 % eine weitere Steuererhöhung um 25 Prozentpunkte auf 700 % erspart haben. AfD wirkt!
Auch im Übrigen stieß der Mettmanner Haushalt – wie schon der letztjährige – in Gänze auf unsere Ablehnung. Erneut wurde ein enormes Defizit geplant und beschlossen, das nur durch Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gedeckt werden kann. Einsparpotenziale im Bereich der Abfallwirtschaft wurden ebenso negiert wie die Einwände gegen überhöht geplante Stellen in der Personalwirtschaft. Zu guter Letzt wurde auch unser Vorschlag, eine globale Kürzung von 1 Prozent der Summe aller ordentlichen Aufwendungen der ausgaberelevanten Teilpläne zu beschließen, wohl aufgrund der haarsträubenden Begründung der Kämmerin abgelehnt, dass erwartete Minderaufwendungen ihren Niederschlag bereits in einem geringeren Planwert der jeweiligen Aufwandsart fänden, der Planwert der ordentlichen Aufwendungen demzufolge bereits auf der entsprechenden Produktebene gekürzt werde, so dass der explizite Ausweis eines globalen Minderaufwandes unterbleiben könne. Damit verstößt der Mettmanner Haushalt aber nach unserer Auffassung gegen die allgemeinen und auch im Neuen Kommunalen Finanzmanagement (NKF) geltenden Grundsätze der Wahrheit, Klarheit und Genauigkeit. Wir sind gespannt, wie der Landrat dies im Rahmen seiner kommunalaufsichtsrechtlichen Prüfung des Mettmanner Haushalts beurteilen wird.
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